Das Betreute Wohnen:
Hilfen zur Teilhabe und dem Erhalt der eigenen Wohnung
Das Betreute Wohnen
ist ein ambulanter Dienst der Wohnungslosenhilfe der Regionalen Diakonie Wiesbaden. Das Angebot richtet sich an ehemals wohnungslose, chronisch suchtkranke und körperbehinderte Menschean und beinhaltet Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bzw. zum Ausgleich der Folgen einer Behinderung.
Was wir bieten:
Das ambulante Angebot besteht neben der individuellen Beratung aus konkreten Hilfestellungen, die Wohnung zu erhalten und den Lebensunterhalt zu sichern.
Eine selbständige Lebensführung sowie die soziale und berufliche Integration werden gefördert. Ziel ist eine weitgehende Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Das Betreute Wohnen ist durch das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe gekennzeichnet und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der einzelnen Personen.
Die Betreuung erfolgt durch aufsuchende Arbeit in der häuslichen Umgebung sowie in der Beratungsstelle der Regionalen Diakonie Wiesbaden. Im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung werden je nach Bedarf individuelle Ziele für die Betreuungszeit entwickelt:
- Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnraums
- Beratung bei finanziellen Problemen und Hilfe bei der Schuldenregulierung
- Klärung und Begleitung bei behördlichen Angelegenheiten und Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
- Entwicklung von Arbeits- und Beschäftigungsperspektiven sowie der Freizeitgestaltung
- Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit der Suchterkrankung
- Förderung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung trotz körperlicher Behinderung
- Förderung der Gesundheitsfürsorge sowie Vermittlung in medizinische Behandlung
- Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte
- Intensive Betreuung bei persönlichen und familiären Schwierigkeiten oder in Krisensituationen
- Vermittlung ergänzender und weiterführender Hilfen
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der §§ 67 oder 53 SGB XII über den überörtlichen Sozialhilfeträger.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger.
Die Hilfe wird entweder beim örtlichen Amt für Soziale Arbeit (§ 67 SGB XII), oder nach der Vorlage eines Hilfeplans (ITP/IHP) in der örtlichen Hilfeplankonferenz (§ 53 SGB XII) beantragt und bezüglich des individuellen Stundenkontingents beschieden.
Wie Sie uns erreichen:
Telefon 0611 – 36091-40 bzw. -43
Fax 0611 – 3609148
E-Mail: Herr Lutz, Bereichsleiter: matthias.lutz@regionale-diakonie.de,
Frau Kotulla, Verwaltung: claudia.kotulla@regionale-diakonie.de,
Herr Jonas: axel.jonas@regionale-diakonie.de,
Herr Trauten: Alexander.trauten@regionale-diakonie.de,
Frau Anthes: jennifer.anthes@regionale-diakonie.de,
Frau Backhaus: judith.backhaus@regionale-diakonie.de,
Frau Nowak-Gerhardt: roza.nowak-gerhardt@regionale-diakonie.de,
Frau Jahnke: natalie.jahnke@regionale-diakonie.de,
Herr Hauptmeier, Teamleitung West: richard.hauptmeier@regionale-diakonie.de,
Frau Martin: ute.martin@regionale-diakonie.de,
Frau Pruß: davina.pruss@regionale-diakonie.de,
Frau Pirron-Mohr: myriam.pirron-mohr@regionale-diakonie.de
Herr Buschhagen: benedikt.buschhagen@regionale-diakonie.de